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   FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2020 - 7 K 7032/16   

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https://dejure.org/2020,46585
FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2020 - 7 K 7032/16 (https://dejure.org/2020,46585)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2020 - 7 K 7032/16 (https://dejure.org/2020,46585)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - 7 K 7032/16 (https://dejure.org/2020,46585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anwendung von § 34 EStG auf Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag bei der Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine ermäßigte Besteuerung für Einkünfte aus der Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine ermäßigte Besteuerung für Einkünfte aus der Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten - Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    In Veranlagungszeiträumen vor 2018 kein ermäßigter Steuersatz auf die Kapitalabfindung von Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.06.2019 - X R 7/18

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2020 - 7 K 7032/16
    Auf die Revision der Kläger hob der Bundesfinanzhof -BFH- unter dem Aktenzeichen X R 7/18 durch Urteil vom 11.06.2019 das Urteil des hiesigen Senats auf und verwies die Sache an das Gericht zurück.

    Zu diesem Zweck seien Anfragen bei Organisationen einzuholen, die über entsprechendes statistisches Material verfügen, wie zum Beispiel die Zentrale Stelle im Sinne des § 81 EStG (Deutsche Rentenversicherung Bund), Verbraucherschutzorganisationen sowie Verbände der Anbieter (BFH, Urteil vom 11.06.2019 - X R 7/18, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2019, 583, unter II. 2. c) cc)).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 11.06.2019 ( X R 7/18, BStBl. II 2019, 583) ausgeführt, dass es sich bei der Kapitalabfindung aus einem Altersvorsorgevertrag um steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG handele.

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 11.06.2019 ( X R 7/18, BStBl. II 2019, 583) hierzu ausgeführt, dass anhand der Feststellungen des hiesigen Gerichts nicht abschließend beurteilt werden könne, ob die Steuerermäßigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG einschlägig sei.

    b) Der BFH hat dem hiesigen Gericht daher aufgegeben, bei "Organisationen" wie der Zentralen Stelle im Sinne des § 81 EStG , Verbraucherschutzorganisationen sowie Verbänden der Anbieter anzufragen (BFH, Urteil vom 11.06.2019 - X R 7/18, BStBl. II 2019, 583, Rz. II. 2. c) cc) (3)).

    Hierbei hat der Senat gemäß § 126 Abs. 5 FGO die Auffassung des BFH zur Frage der Außerordentlichkeit im Sinne des § 34 EStG - ausführlich dargelegt in Urteil X R 7/18 vom 11.06.2018 - zugrunde gelegt.

  • BFH, 23.10.2013 - X R 3/12

    Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2020 - 7 K 7032/16
    Der Senat habe aufgrund des Wortlautes des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 EStG auch in vergangenen Entscheidungen zu satzungsgemäßen Kaitalauszahlungen aus einer Pensionskasse der Basisversorgung (BFH, Urteil vom 23.10.2013 - X R 33/10, BStBl. II 2014, 103, Rn. 65 ff.) und für Kapitalauszahlungen der Basisversorgung, die ein inländisches Versorgungswerk übergangsweise gewährt und die auf Beiträgen beruhen (BFH, Urteil vom 23.10.2013 - X R 3/12, BStBl. II 2014, 58, Rn. 74 ff.), in den Entscheidungsgründen maßgeblich auf das Kriterium der Atypik abgestellt.
  • BFH, 06.11.2019 - X R 39/17

    Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2020 - 7 K 7032/16
    Auf Anfrage hat das Finanzgericht Köln mitgeteilt, dass in dem Verfahren 5 K 3136/16, welches ebenfalls durch den Bundesfinanzhof mit der gleichen Auflage an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen wurde (BFH, Urteil vom 06.11.2019 - X R 39/17, BStBl. II 2020, 217), bereits neben der Deutschen Rentenversicherung Bund die Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um Auskunft gebeten wurden.
  • BFH, 23.10.2013 - X R 33/10

    Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2020 - 7 K 7032/16
    Der Senat habe aufgrund des Wortlautes des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 EStG auch in vergangenen Entscheidungen zu satzungsgemäßen Kaitalauszahlungen aus einer Pensionskasse der Basisversorgung (BFH, Urteil vom 23.10.2013 - X R 33/10, BStBl. II 2014, 103, Rn. 65 ff.) und für Kapitalauszahlungen der Basisversorgung, die ein inländisches Versorgungswerk übergangsweise gewährt und die auf Beiträgen beruhen (BFH, Urteil vom 23.10.2013 - X R 3/12, BStBl. II 2014, 58, Rn. 74 ff.), in den Entscheidungsgründen maßgeblich auf das Kriterium der Atypik abgestellt.
  • FG Köln, 30.09.2021 - 15 K 855/18

    Ermäßigte Besteuerung für eine Einmalauszahlung einer fondsgebundenen

    Der Senat sieht (ähnlich den Ausführungen des FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2020, 7 K 7032/16, EFG 2021, 275 - im zweiten Rechtsgang zu sog. "Kleinbetragsrenten" nach dem AltZertG) keine weiteren Ermittlungsansätze, die vom BFH geforderte Datenbasis in dem geforderten Umfang zu beschaffen.
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